Heilpraktiker-Ausbildung
des Vereins zur Ausbildung
der Heilpraktiker und Heilprak-
tikerinnen in Hamburg e.V.
FAQs
1. Wann und wie oft beginnt die Schule?
3. Gibt es einen staatlichen Zuschuss?
4. Braucht man eine medizinische Vorbildung?
5. Kann man bei Ihnen auch den „Kleinen Heilpraktiker“ machen?
6. Kann man Ihre Ausbildung unterbrechen, bzw. wie sind die Kündigungszeiten?
7. Wieviel Stunden muss man am Tag noch lernen?
8. Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
9. Gibt es Skripten zum Unterricht?
10. Welche Voraussetzungen braucht man für Ihre Schule?
11. Wie oft im Jahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Amtsarztüberprüfung?
12. Wie groß sind Ihre Lehrgänge?
13. Haben die Schüler die Möglichkeit Therapien am Patienten anzuwenden?
14. Sollten Absolventen unserer Schule eine Assistenzzeit machen?
15. Sind die Dozenten alle Heilpraktiker?
1. Wann und wie oft beginnt die Schule?
1 x jährlich im Oktober.
2. Wie sind die Ferien?
Die Ferien sind wie die Hamburger Schulferien.
3. Gibt es einen staatlichen Zuschuss?
In der Regel nicht.
4. Braucht man eine medizinische Vorbildung?
Nein. Der Lehrplan ist konzipiert für Studierende ohne medizinische Vorbildung.
5. Kann man bei Ihnen auch den „Kleinen Heilpraktiker“ machen?
Unsere Ausbildung schließt den „Kleinen Heilpraktiker“ grundsätzlich ein.
Der "Kleine Heilpraktiker" ist in seiner Zulassung auf psychotherapeutische Maßnahmen begrenzt.
6. Kann man Ihre Ausbildung unterbrechen, bzw. wie sind die Kündigungszeiten?
Man kann 6 Wochen zum jeweiligen Schulhalbjahresende kündigen und nach Absprache mit der Schulleitung bis zu 3 Jahren unterbrechen, um dann die Ausbildung fortzusetzen.
7. Wieviel Stunden muss man am Tag noch lernen?
Das ist sehr unterschiedlich, je nach Lerntyp. Schüler, die im Unterricht sehr präsent sind, müssen wenig nacharbeiten. Aber grundsätzlich sollte der Stoff noch überarbeitet werden.
8. Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja.
9. Gibt es Skripten zum Unterricht?
Skripte sind nicht vorgeschrieben, werden aber von vielen Dozenten eingesetzt.
10. Welche Voraussetzungen braucht man für Ihre Schule?
Bewerber sollten mindestens 21 Jahre alt sein, weil die staatliche Zulassung zum Heilpraktiker erst mit 25 Jahren erfolgen kann. Voraussetzung ist mindestens Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Realschulabschluss oder Abitur.
11. Wie oft im Jahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Amtsarztüberprüfung?
Die Amtsarztüberprüfung findet zwei Mal jährlich statt, im März und Oktober. Sie ist zentralisiert, doch in jedem Gesundheitsamt eines Bundeslandes gleich.
12. Wie groß sind Ihre Lehrgänge?
Im Durchschnitt haben wir eine Stärke von 10-20 Schülern.
13. Haben die Schüler die Möglichkeit Therapien am Patienten anzuwenden?
Die Schule verfügt über ein 1x wöchentlich stattfindendes Ambulatorium, in dem unsere Schüler unter Aufsicht erfahrener Kollegen das Gelernte an Patienten anwenden.
14. Sollten Absolventen unserer Schule eine Assistenzzeit machen?
Wir empfehlen Assistenzstellen und wir vermitteln Assistenzstellen bei erfahrenen Kollegen. Es muss aber keine Assistenzzeit absolviert werden.
15. Sind die Dozenten alle Heilpraktiker?
Überwiegend, mit zwei Ausnahmen: Einer war früher Heilpraktiker und ist heute Arzt und einer ist gleichzeitig Arzt und Heilpraktiker.